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Freitag
11 März 2005
Nur den Auslösegriff in der Hand ...
Lufttüchtigkeitsanweisung Rettungsschirm R2 von Firebird
Einschlauflasche zu schwach
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Das Frühjahr naht, nach einer Pause von sechs Monaten beginnen die Sicherheitsmitteilungen und Lufttüchtigkeitsanweisungen zu sprießen ...
Im Schatten der beiden neuen Mitteilungen zum Karabinerthema wurde auch eine Lufttüchtigkeitsanweisung zum Rettungsschirm R2 von Firebird veröffentlicht. Die Mitteilung im Wortlaut :
Lufttüchtigkeitsanweisung
Rettungsgerät für Gleitsegel RS 2 DHV GS-02-0032-91
An einem Rettungsgeräte-Innencontainer des Musters RS 2 ist bei einer Öffnung mit normaler Zugkraft die Einschlauflasche für den Auslösegriff, zusammen mit Teilen des Innencontainers abgerissen. Die Untersuchung ergab, dass die Nähte, mit welchem die Einschlauflaschen befestigt sind, den Stoff des Innencontainer perforiert und dessen Reißfestigkeit dadurch stark herabgesetzt haben.
In der Vergangenheit ist es bereits mehrfach zu ähnlichen Vorfällen bei Rettungsgeräte des Typs RS 2 gekommen. Betroffen waren stets Innencontainer, bei welchen die Einschlauflasche für den Auslösegriff ohne Verwendung einer Verstärkung auf der Gegenseite am Innencontainer befestigt waren.
In Übereinstimmung mit dem Hersteller Firebird International AG hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen :
An allen Gleitsegelrettungsgeräten RS 2 müssen die Innencontainer überprüft werden. Innencontainer, bei welchen die Einschlauflasche ohne Gegenstück aufgenäht ist, müssen ausgetauscht werden.
Einschlauflasche für Auslösegriff
Gegenstück für die Befestigung der Einschlauflasche an der Innenseite des Containers
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muss vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.
Der Austausch wird von der Firma Firebird International AG, Faltschen, 3713 Reichenbach, Schweiz vorgenommen.
Gmund, 09.03.05
Klaus Tänzler,
Geschäftsführer"
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