| Die EAPR unter Vorsitz von Guido Reusch, nach dem DHV zweite vom LBA anerkannte Musterprüfstelle, stellt, in ihrer derzeitigen Form, die Protektorenpflicht nach LTF NfL II 35/03 in Frage. Das Schreiben vom 3.4.2008 ist an das Luftfahrtbundesamt gerichtet.
Nachtrag 11.04.2008 : wir veröffentlichen hier weiter unten auch die Stellungnahmen des DHV vom 07.04.2007 und vom 11.04.2008.
Hintergrund sind Testreihen, die die EAPR auf ihrer eigenen Anlage mit bereits vom DHV mustergeprüften Protektoren durchgeführt hat.
Dabei sind laut EAPR große Unterschiede in den gemessenen Verzögerungswerten festgestellt worden.
Zur Erklärung : für die Musterprüfung nach der og. LTF dürfen bei einer Fallhöhe von 1,50 Meter nicht mehr als 20G auf den Piloten einwirken.
Auf der EAPR-Meßanlage wurden aber laut EAPR, bis auf eine Ausnahme, schon aus ein Meter Höhe für alle Protektoren deutlich höhere Werte festgestellt, wie dieser Auszug aus dem EAPR-Bericht zeigt :
Bei den Tests waren auch namhafte Firmen wie Supair vertreten. Philippe Clerjon von Supair hat GLEITSCHIRM bestätigt, daß auch er die Ergebnisse der DHV-Tests in ihrer derzeitigen Form nicht für ausreichend reproduzierbar halte. Supair betreibt seit geraumer Zeit eine eigene Prüfanlage.
DIe Kritikpunkte beziehen sich unter anderem auf Abtastrate der Meßinstrumente und Form des Dummys. Außerdem wird der Sinn der 20G-Belastungsgrenze in Frage gestellt.
Die EAPR behauptet nun in ihrem Schreiben an das LBA unter anderem (Zitat) :
Die Forderungen der LTF 35/03 Abs. 5 zum Protektor für Gleitschirmgurtzeuge ist in seiner Darstellung lückenhaft und unzureichend.
Der angenommene Grenzwert von 20g entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage.
Die Testanlage des DHV ist nur unzureichend definiert und produziert nicht nachvollziehbare Werte die einer objektiven Überprüfung in keiner Weise standhalten.
Der in der LTF beschriebene Prüfkörper entspricht nicht den dargestellten Maßzeichnung und ist sowohl in der Form als auch in der Anwendung mangelhaft.
Die nachgeprüften Protektoren erreichen auf keiner anderen Meßanlage die in der LTF geforderten Grenzwerte. (Zitatende)
Laut EAPR sei es nun zwingend notwendig, entweder
alle Gurtzeuge mit solchen Protektoren zu grounden, was natürlich nicht wünschenswert sei.
oder aber die LFT 35/03 bis zur Klärung auszusetzen.
Diese sicherlich bewußt provokative Forderung wird die Gütesiegel-Polemik pünktlich zu Frühjahrsbeginn aufheizen...
Auch an der "Front" der Gleitsegeltests hat sich etwas getan : die EAPR hat ihre Zusammenarbeit mit dem Schweizer Alain Zoller vor wenigen Tagen beendet. Zur Erinnerung : Alain Zoller von Air Turquoise testete lange Zeit für den DHV, bis ihm vor dem Hintergrund der neuen EN-Tests vom DHV gekündigt wurde. Alain testet nun ausschließlich nach der EN-Norm für zahlreiche Hersteller. (SB)
Stellungnahme des DHV
DHV Stellungnahme zur Protektortests
Zwei Klarstellungen vorweg :
Die Protektorpflicht wird nicht wie von Reusch gefordert für Deutschland ausgesetzt. Wer mit einem DHV mustergeprüften Protektor fliegt, ist damit legal unterwegs.
Im Jahr 2000 hat der DHV per Flugbetriebsordnung die Protektorpflicht in Deutschland eingeführt. 2003 wurde diese Pflicht in die LTF übernommen.
Der Einführung gingen umfangreiche Untersuchungen voraus. Das Ergebnis war eine Messanlage nach dem Stand der Technik. Der Belastungsgrenzwert wurde mit 20 g festgelegt. Grundlage dafür waren u.a. die Untersuchungen zu Protektoren von Professor Clape. Dieser Grenzwert ist das Optimum aus Sicherheit Praxistauglichkeit. Die inzwischen 8-jährige Erfahrung mit den vom DHV geprüften Protektoren ist durchwegs positiv. Die Protektoren haben viele Piloten vor schweren Rückenverletzungen und bleibenden Schäden bewahrt.
Mittlerweile hat das LBA eine neue Prüfstelle zugelassen, die ihrerseits Protektortests durchführt. Der Testaufbau dafür unterscheidet sich von dem des DHV. Verschiedene Testanlagen, die nicht normiert sind, können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Die Werte sind maschinenbezogen und liefern nur für jede Maschine vergleichbare Werte. Die Schwierigkeit tritt auf, wenn die Ergebnisse unterschiedlicher Versuchsanordnungen verglichen werden sollen.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden sich die Prüfstellen am runden Tisch am 10.4.08 ins Benehmen setzen, um Prüfabläufe abzugleichen und zu optimieren.
Mitteilung des DHV
Mitteilung des DHV zu den
Ergebnissen des runden Tisches vom 10.04.2008 :
Runder Tisch zu Gleitschirm-Flugtests
Am 10.4.08 trafen sich DHV, GS-Herstellerverband PMA und LBA-anerkannte Prüfstellen zum 3. Mal am "Runden Tisch", um sich – wie vom LBA gewünscht – über die Fortentwicklung der Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) ins Benehmen zu setzen. Während noch beim ersten Meeting die unterschiedlichen Interessenslagen heftig aufeinander geprallt waren, entwickelt sich die Runde allmählich zu einem arbeitsfähigen Gremium. Für das Ziel, die Europäischen Normen und die deutsche Lufttüchtigkeitsforderung zu verbessern und zu vereinheitlichen, sind Arbeitsgruppen gebildet worden. Vordringlich ist der vom DHV vorgelegte Vorschlag, die Tests für tiefflächige Klapper und die Steilspirale zu verbessern. Die gemeinsamen Testflüge aller Parteien sollen nun ohne Verzug fortgesetzt werden. Ein weiteres Problem wird jetzt zügig in Angriff genommen : Die LTF schreibt nur Eckwerte vor. Solange der DHV die einzig anerkannte Prüfstelle war, konnten die Einzelheiten in der Verfahrensanweisung der einzigen Prüfstelle geregelt sein. Nun aber ist es möglich, dass unterschiedliche Prüfstellen unterschiedliche Verfahren festlegen, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Jüngstes Beispiel : Zwei verschiedene Messanlagen für Protektortests, die stark unterschiedliche Ergebnisse erbringen, weil zahlreiche Einflussfaktoren nicht miteinander abgeglichen sind. Hierzu wurde vereinbart, dass Hans-Peter Zepf beide Prüfmaschinen und Abläufe analysiert und mit den Experten der Prüfstellen eine gemeinsame Verfahrensanweisung erarbeitet. Der Diplom-Physiker ist seit 15 Jahren als selbstständiger Ingenieur in der Entwicklung, Prüfung und Zertifizierung im Bereich Sportprotektoren und Schutzausrüstung tätig. Er war vor 15 Jahren DHV-Technikvorstand und lange Jahre Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Akademischer Fliegergruppen. Zudem ist er Mitglied in mehreren europäischen Normengremien für Schutzausrüstung, auch in leitender Funktion.
Während es vergleichsweise einfach erscheint, Prüfmaschinen miteinander abzugleichen, stellt die korrekte, einheitliche Durchführung der Flugtests bei verschiedenen Prüfstellen ein größeres Problem dar. Auch hier ist die LTF noch nicht eng genug gefasst. Bisher hatte die Testpilotengruppe der DHV-Prüfstelle allein bewertet und dabei innerhalb des gegebenen Entscheidungsspielraums ein Expertenurteil gefällt. Bei mehreren Prüfstellen lässt sich dieses Prinzip nicht aufrecht erhalten. Eine enger gefasste Prüfanweisung, verbunden mit genauer Videodokumentation ist erforderlich. Zwar könnte ein Testpilot das Testergebnis beeinflussen, ohne dass dies im Video ersichtlich wird. Aber immerhin zeigt das Video, ob eine korrekte Einklappform erzielt wurde. Ob die Testvideos nur der Aufsichtsbehörde LBA vorzulegen oder auch zwingend im Internet-Streaming zu veröffentlichen sind, wurde am Runden Tisch diskutiert. Befürchtungen wurden laut, dass Kaufinteressenten beim Vergleich verschiedener Testflüge zu irrigen Annahmen kommen könnten, wenn die Kamera-Einstellungen nicht exakt die gleichen sind. Dem steht das gute Argument gegenüber, dass die Arbeit der Prüfstellen transparenter wird. Am Runden Tisch wurde vereinbart, dass künftig bei der Veröffentlichung zusätzliche Parameter genannt werden, wie Einleitmethode, Temperatur, etc. Vorerst bleibt es dabei, dass Prüfstellen auf die Erlaubnis zur Veröffentlichung durch die Hersteller angewiesen sind. Es wurde aber prognostiziert, dass die Käufer die Veröffentlichung von den Herstellern fordern werden.
Photo : Protektorentest bei Supair /Sascha Burkhardt
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